AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: 01/2017)

 

I. Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.

 

II. Angebot/ Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder eines unterfertigten Bestellformulars. Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluss.

 

III. Preis (Kaufpreis/ Werklohn)

Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer und aller Nebenkosten wie Transportkosten etc., zu verstehen. Wir sind ausdrücklich berechtigt, auch Teilabrechnungen vorzunehmen, sofern die Lieferungen und Leistungen in Teilen erbracht werden. Vereinbarte bzw. dem Vertrag zugrunde gelegte Preise gelten als Fixpreise, Preisgleitklauseln und dergleichen werden von uns nicht akzeptiert, solange sie nicht besonders ausgehandelt werden.

 

IV. Zahlungsbedingungen/ Verzugszinsen

Mangels ausdrücklich anders lautender Vereinbarung beträgt unsere Zahlungsfrist 30 Tage ab Rechnungserhalt. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungserhalt steht ein Skontoabzug in Höhe von 2 % zu. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Weiters sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der österreichischen Nationalbank zu verrechnen.

 

V. Mahn- und Inkassospesen

Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im Speziellen verpflichtet, die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der VO des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührender Vergütungen ergeben. Sofern der Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner pro erfolgter Mahnung einen Betrag von bis zu € 15,- sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 5,- zu bezahlen.

 

VI. Nichterfüllung/ Liefer- und Leistungsverzug und Vertragsrücktritt

Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Käufer jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.

Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktritts haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren.

Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.

 

VII. Annahmeverzug

Befindet sich unser Vertragspartner in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, die Ware bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von € 2,-- pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen.

 

VIII. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens in 4322 Windhaag bei Perg.

 

IX. Transport/ Gefahrtragung

Mangels ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung trägt die Kosten und das Risiko des Transportes bei Lieferungen unser Vertragspartner (Kunde).

 

X. Gewährleistung

Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 3 Tagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels dem Verkäufer schriftlich bekannt zu geben. Der Übernehmer hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.

Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen.

Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

 

XI Regressanspruch gem. § 933b ABGB

Der Regressanspruch gem. § 933b ABGB ist ausgeschlossen.

 

XII. Schadenersatz

Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen; eine Haftung besteht  nur, wenn uns vom Geschädigten grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.

 

XIII. Produkthaftung

Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes (PHG) gegen uns richten sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

 

XIV. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Kosten und Spesen unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware - insbesondere durch Pfändungen - verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.

Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts kein Rücktritt vom Vertrag liegt, außer, wir erklären den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.

 

XV. Forderungsabtretungen

Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 VersVG bereits jetzt an uns abgetreten. Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.

 

XVI. Formvorschriften

Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

 

XVII. Aufrechnung

Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.

 

XVIII. Rechtswahl/ Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren inländische österreichische Gerichtsbarkeit. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig.

 

XIX. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht

Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde ist uns gegenüber verpflichtet, Änderungen seiner Wohn bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden. Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige (technische) Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwaltungsrechte. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.

Sämtliche oben angeführten Unterlagen können jederzeit von uns zurückgefordert werden und sind uns jedenfalls unverzüglich unaufgefordert zurückzustellen, wenn der Vertrag nicht zustande kommt. Unser Vertragspartner verpflichtet sich im Übrigen zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.